
15 Wurfscheiben werden bei 11 m Abstand der Schützen vor der im Unterstand eingebauten Maschine beschossen.
Der Schütze steht im jagdlichen Anschlag, d.h., eine Markierung kennzeichnet die individuelle Höhe der Spitze des Hüftknochens, und dort muß der Schaft auch den Körper des Schützen vor dem Auslösen der Wurfmaschine berühren.
Das Auslösen der Wurfmaschine erfolgt durch Abwinken mit der Waffe. Die Waffe wird dazu mit dem Laufende, für den Puller erkennbar, leicht gesenkt
Weite, Richtung und Höhe der Würfe:
Die Schützen sollen möglichst Wurfscheiben mit gleichen Wurfrichtungen erhalten, deren Reihenfolge nach einem bestimmten Schema wechselt. Dies schließt die Verwendung von vollautomatischen Wurfmaschinen mit selbständiger Höhen- und Seitenverstellung ein. Die Wurfmaschinen müssen so eingestellt werden, daß sie bei ruhigem Wetter folgende Werte ergeben:
Bei günstigem Abgangswinkel der Wurfscheiben (ca. 30°) muss die Wurfweite in der Ebene gemessen 65 - 70 m ergeben.
Liegt eine Anordnung seitens einer Behörde auf Verwendung von Subsonic-Patronen für einen Schießstand vor, muss die Wurfweite in der Ebene gemessen 55 - 65 m ergeben.
Die Flughöhe der Wurfscheibe, gemessen vom Niveau des Schützenstandes 10 m von der Maschine entfernt, soll mindestens 1,50 m, höchstens jedoch 3,50 m betragen.
Die Flugbahn der Wurfscheibe darf nicht mehr als 45° von einer gedachten Geraden seitwärts abweichen, die von der Mitte des Schützenstandes über die mittlere Maschine der betreffenden Gruppe führt. Der Winkel von 45° nach links oder rechts ist von der mittleren Maschine jeder Gruppe oder des einzelnen Vollautomaten zu jedem Schützenstand zu messen. Bei nur einem Vollautomaten ist der Winkel von 45° nach links oder rechts über den mittleren Stand zu messen.
Schießen und Wertung der Schüsse
Die Schützen treten auf dem Trapstand nach Möglichkeit in vollen Rotten zu 6 Mann, jeder Schütze auf seinen Stand, an. Danach gibt die Standaufsicht (Hauptrichter) das Schießen frei. Der Schütze auf "Stand 1" erwartet in jagdlicher Gewehrhaltung eine Wurfscheibe, die ohne Abruf geworfen wird. In gleicher Weise wie der Schütze auf "Stand 1" verfahren die folgenden Schützen.
Erst nach dem Sichtbarwerden der Wurfscheibe darf das Gewehr angeschlagen werden. Anschlagsübungen während des Wettkampfes sind verboten.
Eine neue Wurfscheibe wird geworfen, wenn der Schütze nicht die vorschriftsmäßige jagdliche Gewehrhaltung eingenommen hat.
Jede fehlerfrei fliegende Wurfscheibe muss angenommen werde. Erscheint eine Wurfscheibe nicht innerhalb von 3 sec, ruft die Standaufsicht (Hauptrichter) - nicht der Schütze- "Halt!" und gibt das Schießen erneut frei.
Eine Wurfscheibe gilt als getroffen, wenn infolge des Schusses deutlich sichtbar ein Stück von ihr abspringt.
Unterbleibt ein Schuss infolge einer fehlerhaften Bedienung des Gewehrs (nicht gespannt, nicht geladen oder gesichert), so wird ein Fehler angeschrieben.
Bei folgenden Fehlwürfen muss dem Schützen aus der vor ihm stehenden Maschinengruppe bzw. Maschine eine neue Wurfscheibe gegeben werden, gleichgültig, ob sie mit oder ohne Erfolg beschossen wurde, wenn:
1. die Wurfscheibe angebrochen oder eine nicht regulär geworfene Scheibe erscheint;
2. ein zweiter Schütze auf die Wurfscheibe mitschiesst
3. bei Anlage mit mehr als einer Wurfmaschine die Wurfscheibe aus einer falschen, nicht zu dem Stand des Schützen gehörenden Maschine geworfen wird
4. mehrere Wurfscheiben erscheinen
Das Ergebnis von Schüssen, die auf die vorstehend angeführten Fehlwürfen abgegeben werden, wird nicht gewertet, es sei denn, dass im Falle von 4. der Schütze die ihm zustehende Wurfscheibe trifft. In Zweifelsfällen bei andere Ursache ist durch die Standaufsicht (Hauptrichter) eine neue Wurfscheibe zu geben.
Ist der Schütze in einer Serie (15 Wurfscheiben) von der Standaufsicht (Hauptrichter) zweimal wegen des gleichen Fehlers verwarnt worden, so sind weitere unter Beibehaltung dieses Fehlers beschossene Wurfscheiben als Fehler zu werten, auch wenn diese getroffen wurden.